Dringender Verdacht der NS-Wiederbetätigung macht Verbot der rechtsextremen NVP zwingend notwendig.
Bei der "Nationalen Volkspartei" liegt der Verdacht der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (StGBl 1945/13 idF BGBl 1992/148) nahe: Das Parteiprogramm der NVP ist an manchen Stellen vollkommen Deckungsgleich mit Schriften der historischen NSDAP. Dazu braucht man nur folgenden Teil aus dem NVP-Parteiprogramm als Beispiel nehmen:
"[...]Die Umwelt ist für uns gegeben
1. als natürliche durch den geographischen Raum und
2. als künstliche durch Sprache, Geschichte, Kunst, Wissenschaft,
Wirtschaft, Recht, Politik, Erziehung, Religion und Weltanschauung.
Während die Beziehungen eines Volkes zu seiner Erbwelt im wesentlichen
gegeben sind, ist die Umwelt wechselvoll und veränderlich. Biologisch
gesehen ist also ein Volk zugleich eine Erbanlagen-, Fortpflanzungs- und
Umweltgemeinschaft. Aus diesem biologischen Volksbegriff schöpfen wir
die folgende Erkenntnis: Die Achtung vor den lebensgesetzlichen Tatsachen
und den damit naturgewollten Ausformungen des Lebendigen, dem Volk, bestimmt
unsere ganze Haltung.
Die jeweils lebenden Erbträger dieser Gemeinschaft tragen die Verantwortung
für die Gestaltung der kommenden Geschlechter. Volk ist Abstammungs- und
Schicksalsgemeinschaft. Jedes Volk hat seine völkische Eigenart, deren
Wurzeln in den Erbanlagen des Volkes verankert sind. Das Volk als Fortpflanzungsgemeinschaft
verpflichtet uns zur Achtung vor den erbbedingten Werten der völkischen
Substanz (dem Volkstum).
Die Erkenntnis des Volkes als Umweltgemeinschaft bestimmt darüber hinaus
unsere Haltung den mannigfaltigen Einflüssen dieser Umwelt gegenüber.
Sie verlangt eine artverbundene und artgerechte Gotterkenntnis und eine
im Volk gewachsene Weltanschauung; eine völkische Politik und eine artgemäße
Rechts- und Wirtschaftsordnung; eine gewachsene, in Familie und Gemeinschaft
lebendige Kunst und Kultur; eine gemeinsame Sprache als das Ausdrucksmittel
dieser völkischen Gemeinschaft und die Geschichte als Ablauf des Daseinskampfes
des jeweils lebenden Geschlechtes.[...]"
Dieser Absatz findet sich einerseits am Anfang des NVP-Parteiprogramm (1) und ist gänzlich aus der Schrift "SS-Hauptamt: Lehrplan für die weltanschauliche Erziehung in der SS und Polizei"(2) übernommen und darin betitelt als "XI. Adolf Hitler als Führer Europas und Kämpfer für einen echten europäischen Sozialismus".
Dass die NVP keinerlei Hemmschwelle zum offenen Neonazismus kennt, zeigt
sich aber in vielerlei Hinsicht:
Das von der NVP als Parteisymbol verwendete Zahnrad fand mit dem Hakenkreuz
in der Mitte schon als Zeichen der Deutschen Arbeiterfront Verwendung.
Ebenso hat sie sich öffentlich mit den in Wels angeklagten Führungsmitgliedern
des neonazistischen "Bundes freier Jugend" (BfJ) solidarisiert
und verlinkt auf ihrer Homepage zu den Webseiten neonazistischer bzw.
rechtsextremer Organisationen, wie der deutschen NPD.
Am 18. April 2009 gilt es für ein Verbot der rechtsextremen NVP und aller neofaschistischer Organisationen zu demonstrieren!
(1) Kapitel 2 - Grundlagen unserer Weltanschauung, Quelle: http://www.nvp.at/nvp.at/new/index.php?option=com_content&view=article&id=48&Itemid=59
(2) Quelle: http://homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon/SSHALpl.pdf